Die Genossenschaften der MONDRAGON Körperschaft unterliegen der generellen gemeinschaftlichen rechtlichen Ordnung, da die grundlegenden Aspekte ihrer Struktur denen der restlichen Genossenschaften stark ähneln.
Aus diesem Grund verfügen die MONDRAGON-Genossenschaften neben dem Gesetz, das die externen und gesetzmäßig einzuhaltenden Richtlinien regelt und auf dessen Grundlage alle Genossenschaften geführt werden, über zwei organisatorische, grundlegende Elemente mit internem Charakter: die Sozialverfassung, die wahre „Magna Carta“ der Genossenschaft, und die Internen Ordnungsrichtlinien, die die Entwicklung der Verfassung beinhalten.
Ämter und Organe
Im Folgenden wird die Bedeutung der wichtigsten Ämter und Organe der MONDRAGON-Genossenschaft erläutert:
- Das Mitglied. Das Mitglied muss eine Probezeit an seinem Arbeitsplatz von normalerweise 6 Monaten bis zu einem Jahr absolvieren. Nach dieser Probezeit steht es sowohl dem Mitglied als auch der Genossenschaft frei, entweder den endgültigen Beitritt zu bestätigen oder hiervon zurück zutreten.
- Die Genossenschaft. Das Modell der Genossenschaft basiert auf einem System der gemeinsamen Führung der Genossenschaft, welche das wesentliche Grundelement der MONDRAGON darstellt. Die Genossenschaft hält ihre eigene Organisationsstruktur und ihre eigene juristische und souveräne Persönlichkeit aufrecht.
- Die Sicherheitsgenossenschaft. Sie gehören dem Zusammenschluss der Basisgenossenschaften an. Ihr Ziel ist es, Genossenschaften in bestimmten Führungsbereichen zu unterstützen. Diese werden auch als die „Genossenschaften der Genossenschaften“ bezeichnet und ihre Arbeitnehmer sind Einzelmitglieder in der Genossenschaft. Die Sicherheitsgenossenschaft umfasst die folgenden Bereiche: Finanzwesen, Vorsorge, Ausbildung und Forschung.
- Abteilungen und Gruppierungen. Es handelt sich um Zusammenschlüsse, die im Rahmen der MONDRAGON zwischen verwandten Genossenschaften gegründet werden, und zwar mit der Zielsetzung, dass diese in den Genuss bestimmter Gemeinschaftsdienstleistungen und Wirtschaftshilfen kommen. Sie koordinieren die Verwaltung ihrer Genossenschaften innerhalb eines ihnen eigenen strategischen Rahmens.
- Die Generalversammlung. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und Ausdruck des sozialen Willens aller Mitglieder.
- Der Genossenschaftskongress der MONDRAGON. Die Funktion dieses Organs besteht in der Festlegung der strategischen Kriterien zur Verwaltung der Korporation durch Planung und Koordinierung der verschiedenen Geschäftseinheiten. Dieser Kongress setzt sich aus 650 von den verschiedenen Genossenschaften abgestellten Delegierten zusammen.
- Der Vorstand. Der Vorstand repräsentiert und leitet die Genossenschaft. Der Genossenschaftskongress wählt die Mitglieder des Vorstands.
- Der Verwaltungsrat. Hierbei handelt es sich um das Organ zur Koordinierung der Funktionen der Geschäftsführung und der Berater auf Geschäftsführungsebene, das sich aus dem Geschäftsführer und den leitenden Mitgliedern zusammensetzt.
- Die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung entspricht der ausführenden Leitung der Genossenschaft. Ihre Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
- Der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat repräsentiert das Mitgliederkollektiv gegenüber den internen Verwaltungsgremien der Genossenschaft. Die Anzahl der Mitglieder wird durch die Anzahl der Mitglieder der Genossenschaft bestimmt.
- Kontenprüfer. Ihre Aufgabe besteht darin, die buchhalterischen Gesichtspunkte und andere, zu berücksichtigende Aspekte auf ihre ordnungsgemäße Einhaltung hin zu überprüfen.
Wirtschaftssystem
- Kapitaleinlagen. Ein in die Genossenschaft aufzunehmendes Mitglied ist zur Leistung einer bestimmten Kapitaleinlage verpflichtet. Die Generalversammlung legt diesen Betrag jährlich fest.
- Variables Gesellschaftskapital. Das Gesellschaftskapital kann aufgrund verschiedener Umstände Änderungen erfahren: Neubewertung der Rückvergütungen (Ergebnisse), Zinsen für Gesellschaftseinlagen beim Ausscheiden von Mitgliedern. Hierbei handelt es sich um eine Eigenschaft, die der genossenschaftlichen Gesetzgebung zu Eigen ist.
- Arbeitsvorschuss. Monatliche Vergütung, die das Mitglied für seine Arbeitsleistung vor Abschluss der Genossenschaftsergebnisse auf das Konto eingezahlt bekommt. Der Vorschuss teilt sich in den „Verbrauchsvorschuss“, den das Mitglied erhält und in den „Vorsorgevorschuss“, der der sozialen Absicherung dient.
- Verteilung der Nettoüberschüsse und Verluste. Sobald die Gewinn- und Verlustkonten feststehen und die Steuern abgezogen sind, werden die Nettoüberschüsse oder wie in diesem Fall die Verluste in drei Bereiche aufgeteilt: Sozialfonds, Reserve- und Rückgabefonds (oder Stornos).
- Genossenschaftsrückgabe. Betrag, die das Mitglied zulasten der jährlichen Nettoüberschüsse erhält. Der besagte Betrag erhöht das Genossenschaftskapital des Mitglieds.
- Anpassung der Geschäftsergebnisse. Die Genossenschaften steuern einen gemeinsamen Teil ihrer Nettoüberschüsse für die Umverteilung als Ausdruck der Solidarität im Rahmen der MONDRAGON bei.
- Zentralfond der Interkooperation. Ihr Ziel ist die Finanzierung der unternehmerischen Projekte, die aufgrund ihrer Bedeutung oder Risikos die Möglichkeiten der Genossenschaften oder Gruppierungen überschreiten.
- Ausbildungsfond und innergenossenschaftliche Förderung. Ihr Ziel ist die Förderung der Erziehung und der Ausbildung der Mitglieder sowohl auf genossenschaftlicher als auch auf unternehmerischer Ebene sowie die Unterstützung der technischen Forschung und Entwicklung. Sie ist speziell auf die Ausbildungs- und Forschungszentren der Genossenschaft selber zugeschnitten.