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Der Kooperativenkongress von MONDRAGON beschließt eine neue Regulierung für das Kapital der Mitgliedsgenossenschaften

  • Datum: vendredi 16 avril 2010
X. Kongress
Der Kooperativenkongress von MONDRAGON beschließt eine neue Regulierung für das Kapital der Mitgliedsgenossenschaften Eine Reihe von Maßnahmen wurde abgesegnet, um die ökonomische und finanzielle Stärkung der Genossenschaften zu sichern.
Am 14. April fand in Arrasate (Gipuzkoa) der X. Kongress der Genossenschaftsvereinigung MONDRAGON statt. Zu diesem Termin waren insgesamt 650 Vertreter in Repräsentation aller Mitgliedsgenossenschaften der Gruppe geladen. 
In diesem Jahr wurden zwei Anträge debattiert: der erste in Bezug auf einen Vorschlag zur Zusammenführung der beiden aktuellen Kongressmodalitäten (Delegiertenrat und Plenarsitzung); der zweite über die neuen Regulierung zur Behandlung des Kapitals der Teilhaber.
 
Vorschlag zur Zusammenführung des Rats und des Plenums 
Auf diesem Genossenschaftskongress wurde beschlossen, dass die beiden Zusammenkünfte (Delegiertenrat und Plenarsitzung) verschwinden sollen und dafür eine einzige Versammlung geschaffen wird, die alle Entscheidungsbefugnisse und Anforderungen für spezifische Vorgänge für normative Veränderungen erhält.
 
So wird in Zukunft nur noch eine einzige jährliche Versammlung stattfinden, ein Genossenschaftskongress auf dem es nicht notwendig ist, Anträge jedes Jahr zu stellen. Es wurden auch neue kürzere Fristen zur Einberufung festgelegt, das gilt für die Vorschläge für normative Veränderungen und für die Einsprüche durch die einzelnen Genossenschaften.
 
Neuen Regulierung zur Behandlung des Kapitals 
Auf diesem Kongress wurde auch entschieden, eine neue Regulierung bei der Behandlung des Kapitals der Teilhaber einzuführen. In diesem Zusammenhang bleibt daran zu erinnern, dass die Genossenschaften von MONDRAGON das Kapital als ein Instrument sehen, dass der Arbeit untergeordnet ist, ein notwendiger Faktor für die Unternehmensentwicklung und deshalb gerecht, adäquat und beschränkt in der Höhe entschädigt werden muss. 
 
Der auf dem Kongress debattierte und verabschiedete Antrag legt eine neue Regulierung fest, die besser an die Bedürfnisse der Genossenschaften angepasst ist. In diesem Sinn wird die Behandlung des Kapitals mit der ökonomischen und finanziellen Situation der Genossenschaft verknüpft, um Ungleichgewichte bei der Behandlung von Kapital und Arbeit zu vermeiden. 
Konkret behält die neue Regulierung den aktuellen maximalen Zinssatz für das eingesetzte Kapital der Teilhaber (7,5%) bei, weil es sich um einen konsolidierten Wert handelt. Auf der anderen Seite werden einige Beschränkungen für Zahlungen festgelegt (Beschränkung auf 40% des Genossenschaftsgewinns) und zur Monetarisierung von Zinsen (beschränkt auf 50% der konsolidierten Genossenschaftsgewinne).
 
www.mondragon-corporation.com

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